Allgemeine Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen zum Partner-Programm der LUBA GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der LUBA GmbH, Massenheimer Weg 25, 61352 Bad Homburg, Deutschland (nachfolgend „Luba“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Partner“) des Partner-Programms (im Folgenden „Partner-Programm“).

1.2. Luba bietet Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieses Geschäftsvertrags an. Die eigenen Geschäftsbedingungen der Partner bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Luba und gelten daher auch dann nicht, wenn Luba nicht gegen deren Geltung wiederspricht.

1.3. Diese AGB richten sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.

 

2. Vertragsschluss

2.1. Ein Vertrag zwischen der Luba GmbH und dem Partner über die Platzierung von Werbematerial wird ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren der Luba abgeschlossen. Mit der Anmeldung unterbreitet der Partner ein Angebot zur Teilnahme am Partner-Programm und akzeptiert die AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Luba ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt oder für den Partner spezifisches Werbematerial veröffentlicht.

2.2. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Partnerprogramm und auf einen Vertrag mit Luba. Luba kann jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Partner ablehnen.

 

3. Vertragsgegenstand

3.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme am Partnerprogramm, das darauf abzielt, den Vertrieb von Luba-Produkten zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird Luba dem Partner eine Auswahl an Werbematerialien über das Partnerprogramm nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellen. Luba kann verschiedene Programme gleichzeitig anbieten. Der Partner muss nichts zahlen, um am Partner-Programm teilzunehmen.

3.2. Der Partner platziert die für ihn freigegebenen Werbemittel in eigener Verantwortung auf seinen im Partnerprogramm angemeldeten Webseiten, Newslettern oder Social Media Auftritten. Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er die Werbemittel auf der Partner-Website platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen. 

3.2. Der Partner platziert das für ihn veröffentlichte Werbematerial in eigener Verantwortung auf den im Partner-Programm registrierten Webseiten, Newslettern oder Social-Media-Seiten. Der Partner entscheidet frei, ob und wie lange er das Werbematerial auf der Partnerwebsite platziert. Er ist berechtigt, das Werbematerial jederzeit zu entfernen.

3.3. Für die Bewerbung und erfolgreiche Bestellungen erhält der Partner eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und dem tatsächlichen Wert des Dienstes abhängt. Die Details sind in der Beschreibung des Partner-Programmes und unter Ziffer 7 dieser ABG angegeben.

3.4. Das Partnerprogramm schafft keine sonstigen Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien, welche über diesen Vertrag hinausgehen.

 

4. Funktionsweise des Partnerprogramms

4.1. Der Partner muss sich mit den bei der Registrierung für das Partner-Programm angeforderten Daten registrieren. Bei der Registrierung wird dem Partner automatisch ein Kundenkonto auf der Webseite eingerichtet welches dem Partner ermöglicht, seine Partner-Aktivitäten zu verwalten sowie selbst Bestellungen aufzugeben.

4.2. Für gemeinsame Kampagnen wird Luba dem Partner einen spezifischen HTML-Code für Links und anderes Werbematerial zur Verfügung stellen welches die Nutzer der Partnerseiten identifizieren kann, wenn Sie auf den Link klicken. Der Partner muss diesen HTML-Code in seine Website integrieren, um das Tracking zu ermöglichen.

4.3 Für Links ohne jegliche Partner-Programm Kennzeichnung (Direct-Link-Tracking) ist es zwingend Erforderlich das die Ursprungswebseite im Partner-Programm hinterlegt wurde. Info-Material in E-Mail Newslettern muss daher erst zur Partner-Webseite führen um korrekt identifiziert werden zu können.  Einige Browser wie z.B. Safari auf iOS erlauben keine Partner-Programm Links zu unseren SSL verschlüsselten Webseiten, wenn z.B. Ihre Webseiten keine SSL Verschlüsselung nutzen.

4.4 Luba kann nicht garantieren, dass das Partner-Tracking in allen Browsern, Versionen und eventuelle Tracking-Relevanten Datenschutzeinstellungen funktioniert.  Dies ist ein bekanntes Problem in der Industrie und jegliche Forderungen hieraus werden nicht akzeptiert.

4.5. Über das Kundenkonto erhält der Partner Zugriff auf bestimmte, im Einzelnen von Luba festgelegte, statistische Daten über die von ihm eingesetzten Werbemittel.

4.5. Über das Partner-Konto erhält der Partner Zugriff auf bestimmte statistische Daten über das vom Partner verwendete Werbematerial.

 

5. Pflichten von Luba

5.1. Nach eigenem Ermessen stellt Luba dem Partner eine Auswahl an Werbematerialien (wie Banner, Textlinks, Videos und Bilder) für individuelle Werbekampagnen zur Verfügung. Luba ist berechtigt, das Luba-Werbematerial jederzeit zu verändern. Nach Mitteilung durch Luba ist der Partner verpflichtet, das Luba-Werbematerial auszutauschen.

5.2. Luba kümmert sich um die Verfolgung von Besuchern, die über das in ihre Website integrierte Werbematerial auf die Luba-Website gelangen. Luba verknüpft automatisch hierdurch erfolgte Kundenbestellungen zum Partner.

5.3. Luba betreibt seine Website sowie die auf ihr angebotenen Dienstleistungen, wie die Bereitstellung von Produktdaten, nach eigenem Ermessen, im Rahmen ihrer verfügbaren technischen Möglichkeiten. Luba schuldet in diesem Zusammenhang keine fehlerhafte und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website. Die Qualität und Richtigkeit der Produkte und Werbematerialien, die auf der Website von Luba angeboten werden, liegt im alleinigen Ermessen von Luba.

5.4. Außerdem erklärt sich Luba bereit, die Vergütung nach Ziffer 7 der AGB zu zahlen.

 

6. Rechte und Pflichten des Partners

6.1. Der Partner darf das Luba-Werbematerial nur in die von LUBA akzeptieren Partner-Websites integrieren. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, die zur Verfügung gestellten Links mit anderen Werbemitteln zu verknüpfen und/oder Änderungen am Luba-Werbematerial vorzunehmen. Proportionale Größenänderungen des Werbematerials und möglicherweise geringfügige Anpassungen im Ankertext eines Partner-Text-Links werden nicht als Änderungen angesehen. Das Luba-Werbematerial darf nur für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke auf den Partner-Websites verwendet werden.

6.2. Der Partner ist für den Inhalt und die Funktionsweise der Partner-Website selbst verantwortlich und wird während der Laufzeit dieser Vereinbarung keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, Moral oder Rechte Dritter verstoßen und/oder Lubas Ruf beeinträchtigen können, Luba ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Partner-Websites zu überprüfen. Insbesondere ist es dem Partner untersagt, Inhalte zu verbreiten, die

  • Rassismus;
  • Verherrlichung von Gewalt und Extremismus jeglicher Art;
  • Appelle und Anstiftung zu Straftaten und/oder Verstößen, Bedrohung gegen Leib, Leib oder Eigentum;
  • Anstiftung gegen Personen oder Unternehmen;
  • Persönlichkeitsverletzende Aussagen, Verleumdungen, Verleumdungen und Verleumdungen von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs;
  • urheberrechtlich geschützte Inhalte oder sonstige Verletzungen des geistigen Eigentums;
  • Pornographische Inhalte und sexuelle Belästigung von Nutzern und Dritten
  • Pyramidenverteilungssysteme oder andere vermeintliche Wege

garantierten Geldquellen repräsentieren, betreffen oder enthalten. Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst integriert noch von der Partner-Website mit relevanten Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.

6.3. Jede Form des Missbrauchs, d. h. die Generierung von Verkaufsmöglichkeiten durch unfaire Methoden oder unsachgemäße Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese Bedingungen verstoßen, ist verboten. Insbesondere ist es dem Partner untersagt, allein oder durch einen Dritten zu versuchen, Einnahmen durch eine oder mehrere der folgenden Praktiken zu generieren oder dem Partner Verteilungsmöglichkeiten zu gewähren:

  • Simulation von Verkäufen, die eigentlich nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unerlaubte Angabe des Namens eines anderen oder die Angabe falscher oder nicht vorhandener Daten bei der Bestellung von Waren auf der Luba-Website
  • Verwendung von Werbeformen, die das Tracking erlauben, aber das Luba-Werbematerial nicht angezeigt wird, unmerklich oder nicht in der angegebenen Form und/oder Größe;
  • Cookie Dropping: Cookies dürfen beim Besuch der Website nicht gesetzt werden, sondern nur, wenn der Nutzer der Partnerwebsite zuvor freiwillig und bewusst auf das Luba-Werbematerial geklickt hat;
  • andere Formen des Partner-Betrugs (insbesondere Cookie-Samming, erzwungene Klicks, Affiliate-Hopping), sowie die Verwendung von Schichten, Add-ons, iframes und Postview-Technologien, um die Verkaufsmöglichkeiten zu erhöhen;
  • Nutzung von Luba oder den Rechten einer anderen Person, insbesondere Marken, geschützte Bedingungen, zum Beispiel in Suchmaschinen, Anzeigen oder die Förderung der Partnerwebsite ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Luba;
  • Google-Anzeigen mit Partner-Links anzeigen

6.4. Verwendung von Wörtern wie „Rabattcode“, „Gutschein“ und dergleichen im Zusammenhang mit dem Partner-Programm benötigt vorherige schriftliche Genehmigung. Für die Generierung von Umsätzen ist es dem Partner untersagt, Websites im Internet zu präsentieren, welche zu einer Verwechslung mit LUBA oder Herstellerwebseiten der durch LUBA angebotene Produkte führen kann. Insbesondere darf der Partner die Website, Landingpages oder andere Auftritte von Luba nicht kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von Luba übernehmen ohne schriftliche Genehmigung. Der Partner muss den Eindruck vermeiden, dass die Partner-Website ein Luba-Projekt ist oder dass sein Betreiber kommerziell mit Luba in einer Art und Weise verbunden ist, die über das Partner-Programm und diese Vereinbarung hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus der Aufführung von Luba sowie deren Logos oder Marken durch den Partner bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Luba.

6.5. Der Partner verpflichtet sich, die Partnerwebsite auch in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zu betreiben und insbesondere ein angemessenes Impressum vorzuzeigen.

6.6. E-Mail-Werbung, die Luba Produkte enthält oder anderweitig für Luba Produkte wirbt, darf nur gemacht werden, wenn alle Empfänger der E-Mail-Werbung durch die Double-Opt-In Verifizierung der E-Mail-Adresse zugestimmt haben und dies korrekt dokumentiert wurde.

6.7. Der Partner wird Luba Werbe-Material umgehend von der Partner-Website entfernen, wenn er von Luba hierzu aufgefordert wird. Dies gilt insbesondere auch für Websites und zusätzliche Werbeträger, in denen Luba das Luba-Werbematerial aus welchen Gründen auch immer nicht, oder nicht mehr, wünscht.

6.8. Der Partner verzichtet auf jegliche Bezugnahme auf Luba und Luba-Produkte in jeder Anwendung der Partnerwebsite. Insbesondere wird der Partner keine kontextbezogenen Anzeigen (einschließlich Google AdWords oder AdSense), die als „Luba “ gekennzeichnet sind oder die als Ergebnis der Verwendung des Schlüsselwortes „Luba “ dienen. Gleiches gilt für die Namen der Luba-Produkte ohne vorherige schriftliche Genehmigung.

6.9. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, jegliche elektronische Angriffe auf das Tracking System und die Websites von Luba zu unterlassen. Insbesondere werden Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Tracking-Systems zu überwinden, zu umgehen oder anderweitig zu überschreiben, die Nutzung von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, die Verwendung und/oder Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force Attacken, Spam oder die Nutzung anderer Links, Programme oder Verfahren, die das Tracking-System, das Partner-Programm oder einen Teilnehmer des Partner-Programms beschädigen könnten.

 

7. Vergütung

7.1. Der Partner erhält von Luba eine erfolgsabhängige Vergütung für die Verkäufe, welche auf der Luba-Website getätigt wurden und dem Partner verzeichnet werden können.

7.2. Das Anrecht auf Vergütung entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • durch die Werbetätigkeit des Partners ist ein Verkauf eines Endkunden mit Luba erfolgt;
  • der Verkauf wurde von Luba verfolgt („getracked“);
  • das gekaufte Produkt wurde nicht innerhalb der in Ziff. 7.3 festgelegten Frist nicht zurückgegeben und
  • Es gibt keinen Missbrauch im Sinne von Ziffer. 6.3 dieser AGB.

7.3. Ein Verkauf gilt als vervollständigte Bestellung, wenn diese auf der von Luba betrieben Website von einem Endkunden generiert sowie vom Endkunden bezahlt wurde. Rückzahlungen, aus welchen Gründen auch immer, reduzieren Betrag der als Kalkulationsbasis für die Provision gilt.  Wenn der Endkunde nicht bezahlt hat oder von ihm geleistete Zahlungen komplett erstattet werden, wird der Verkauf damit anerkannt und ist nicht Provisionsbefugt. Rückabwicklungen, die mehr als 8 Wochen nach der Zahlung des Endkunden auftreten, werden nicht berücksichtigt.

7.4. Nicht vergütet werden Aufträge des Partners oder seiner Familienangehörigen.

7.5. Bestellungen, die nicht entlohnt werden, sind das Ergebnis von Vermittlungen, die über Partner-Websites oder andere Werbeflächen generiert werden, bei denen Luba den Partner aufgefordert hat, das Werbematerial zu entfernen (Ziffer 6.7).

7.6. Entscheidend für die Frage, ob ein Verkauf durch eine Vermittlung generiert wurde, ist das Tracking-System, das von Luba verwendet wird. Sofern nicht anders im Partner-Programm oder einzelnen Kampagnen festgelegt, gilt das „Letzte Cookie-Gewinnt „-Prinzip für eine Cookie-Dauer von 30 Tagen. Luba haftet nicht für die Zahlung, wenn Luba oder ein Dritter, einen Ausfall des Tracking-Systems oder eine andere Störung verursacht.

7.7. Die Höhe der Vergütung hängt von der Provision ab, die in der jeweiligen Kampagne zum Zeitpunkt des Verkaufs angegeben ist.

7.8. Auf Verlangen wird Luba dem Partner eine Abrechnung der Vergütungsansprüche zur Verfügung stellen. Widerspricht der Partner einer Einigung, so sind diese innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Abrechnung schriftlich bei Luba einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Regelung als richtig.

7.9. Vergütungsansprüche werden alle zwei Monate nach Monatsende fällig, jedoch erst ab einer Provisionssumme von 100 Euro.

7.10. Die Zahlung erfolgt per Überweisung mit schuldenentlasteter Wirkung auf das vom Partner auf dem Kundenkonto angegebene Bankkonto. Alle Bankgebühren (z.B. Bankkonten im Ausland) werden dem Partner berechnet.

7.11. Die angegebene Provision ist netto und wird zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlt.

 

8. Haftung

8.1. Unbeschränkte Haftung: Luba haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Luba für Schäden, die durch Verletzungen von Leben, Leib und Gesundheit von Personen entstehen.

8.2. Außerdem gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Luba nur bei Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Und auf deren Einhaltung sich der Partner regelmäßig verlassen kann (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in Höhe des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt, dessen Eintritt typischerweise zu erwarten ist.

8.3. Eine weitere Haftung von Luba besteht nicht.

8.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Beauftragten und Organen der Luba.

 

9. Freistellungsanspruch/Vertragsstrafe

9.1. Der Partner entschädigt Luba und seine Mitarbeiter oder Agenten gegen alle Ansprüche Dritter, die sich aus der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch den Partner im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm ergeben. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, alle Kosten, die Luba aufgrund eines solchen Anspruchs durch Dritte verursacht, zu erstatten. Erstattungsfähige Kosten beinhalten die Kosten für eine ordentliche Rechtsverteidigung.

9.2. Der Partner verpflichtet sich selbst, für jeden Missbrauchsfall nach Ziffer 6.3 eine Vertragsstrafe zu zahlen, die von Luba nach eigenem Ermessen zu bestimmen und im Streitfall von einem Gericht überprüft wird. Die Strafe wird nicht mehr als das Zwölffache des stärksten monatlichen Einkommens des Partners innerhalb der letzten sechs Monate vor Missbrauch sein. Weitere Schadensersatzansprüche von Luba bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

10. Nutzungsrechte

10.1. Die Luba-Werbemittel und andere Inhalte von Luba sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. Für die Dauer und den Zweck dieser Vereinbarung gewährt Luba dem Partner ein Einfaches und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Werbematerialien. Proportionale Größenänderung der Werbeträger und eventuell geringfügige Anpassungen im Ankertext eines Partner-Text-Links sind zulässig.

10.2. Jede Änderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Vervielfältigung des Luba-Werbematerials oder eines Teils, der von wesentlicher Natur und Umfang ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Luba, sofern sie über den in Absatz 1 gewährten Anwendungsbereich hinausgeht.

 

11. Vertraulichkeit

11.1. Der Partner verpflichtet sich, alle Informationen aus den Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen von Luba oder anderen vertraulichen Informationen auf unbestimmte Zeit (auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus) vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vereinbarung und insbesondere nicht, um Dritte weiterzugeben oder anderweitig auszunutzen. Werden Informationen von Luba als vertraulich betrachtet, so ist die unwiderrufliche Vermutung, dass es sich um Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse handelt.

11.2. Der Inhalt dieses Vertrages und die dazugehörigen Unterlagen sind vom Partner als vertraulich (als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) zu behandeln.

11.3. Der Partner verpflichtet seine Mitarbeiter und andere, die er zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß den vorstehenden Absätzen 1 und 2 einsetzt und diese ebenso verpflichtet.

 

12. Vertragslaufzeit/Kündigung/Beendigung des Vertrages/Sperre

12.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

12.2. Darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund durch außerordentliche Kündigung zu kündigen, unberührt. Für Luba gibt es einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung, insbesondere in folgenden Fällen:

  • schwerwiegende Verletzung der Verpflichtungen dieses Vertrages durch den Partner, insbesondere eine Verletzung von Ziffern 6.2, 6.4 und/oder 6.8;
  • Verletzung der Verpflichtungen dieses Vertrages und Nichteinhaltung oder Einstellung der Vertrags-Verletzung trotz entsprechender Aufforderung von Luba;
  • ein Missbrauchsfall im Sinne von Ziffer 6.3.

12.3. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Die von Luba per E-Mail angekündigte Kündigung gilt als am Tag der Zusendung an die E-Mail-Adresse des Partners welche im Konto hinterlegt wurde. Luba kann die Kündigung auch beenden, indem sie den Zugang zum Konto des Kunden einschränkt. Der Vertrag wird mit Eingang der Kündigung gekündigt. Es kann alternativ auch eine schriftliche Kündigung per Post zugestellt werden.

12.4. Nach Beendigung des Vertrages ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel und sonstige Links und Inhalte von Luba unverzüglich von der Partnerwebsite zu entfernen. Der nach Vertragsende erwirtschaftete Umsatz führt nicht zu einer Zahlungsverpflichtung.

12.5. Anstelle der Kündigung kann Luba im Falle von Ziffer 12.2 auch das Kundenkonto sperren. Dies gilt auch dann, wenn nur ein begründeter Verdacht auf Missbrauch nach Ziffer 6.3 existiert. Luba wird den Partner über den Grund der Sperre informieren. Luba wird die Sperre aufheben, sobald die Gründe für die Suspendierung geklärt und schließlich beseitigt sind. Der Umsatz, der während der Suspendierungsfrist generiert wurde, führt nicht zu einer Zahlungsverpflichtung.

 

13. Datenspeicherung und Datenschutz

Die LUBA Datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden mit Beginn der Partnerschaft akzeptiert.  Die Datenschutzerklärung der Luba ist hier zu finden: https://luba.de/datenschutzerklaerung.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Gültigkeit vom Rest des Vertrages unberührt.

14.2. Luba behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Wenn der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, Luba dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab Eingang der Änderungsmitteilung zu melden. Luba hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Wird eine solche Mitteilung nicht innerhalb dieser Frist gegeben, gelten die Änderungen als angenommen und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.

14.3. Das deutsche Recht gilt ausschließlich für den vorliegenden Vertrag unter Ausschluss des Kaufrechts.

14.4. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sonderfonds des öffentlichen Rechts, so ist Bad Homburg v.d.H. der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Luba und dem Partner ergeben.

 

Stand: 28.01.2019